Die Stimmberechtigten der Röm.-kath. Kirchgemeinde Zürich-Witikon werden freundlich eingeladen zur ordentlichen
Kirchgemeindeversammlung
am Sonntag, 9. November 2025, um 12.00 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) im «Grossen Foyer» an der Carl-Spitteler-Strasse 44, 8053 Zürich
Traktanden:
- Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden
- Ersatzwahl für ein Mitglied der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Legislatur 2022-2026
- Tätigkeitsbericht der Kirchenpflege
- Teilrevision der Kirchgemeindeordnung Zürich-Witikon vom 8. November 2020
- Rahmenvereinbarung zwischen den Kirchgemeinden Zürich-St. Anton und Zürich-Witikon gemäss § 64 KGR
- Abnahme des Budgets 2026
- Beantwortung von Anfragen gemäss § 23 KGR
- Varia
Stimm- und wahlberechtigt sind die in Zürich-Witikon wohnhaften Mitglieder der Röm.-kath. Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B, C, Ci) sind und nicht von der Ausübung der politischen Rechte ausgeschlossen sind.
Die Akten zur Kirchgemeindeversammlung liegen ab Montag, 20. Oktober 2025, während der Bürozeiten im Pfarreisekretariat zur Einsichtnahme auf. Anfragen gemäss § 23 KGR sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der Kirchenpflege Zürich-Witikon schriftlich einzureichen.
Gäste sind an der Versammlung herzlich willkommen! Im Anschluss sind alle Anwesenden zum Apéro eingeladen.
Zürich, 8. Oktober 2025
Röm.-kath. Kirchenpflege Zürich-Witikon
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