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Kirchgemeindeversammlung Zürich-Witikon

Sonntag, 06. April 2025, 12.00 Uhr
(im Anschluss an den Gottesdienst)
im „Grossen Foyer“ an der Carl-Spitteler-Strasse 44, 8053 Zürich

TRAKTANDEN

1.  Begrüssung und Wahl der Stimmenzählenden

2. Wahl von Wojciech Kaszczyc zum Pfarrer in solidum des Seelsorgeraums St. Anton – Maria Krönung gemeinsam mit Pfarrer Kan. Dr. Andreas Rellstab für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2030

3.  Tätigkeitsbericht der Kirchenpflege

4.  Abnahme der Rechnung 2024

5.  Beantwortung von Anfragen gemäss § 23 KGR

6.   Varia

Stimm- und wahlberechtigt sind die in Zürich-Witikon wohnhaften Mitglieder der Röm.-kath. Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B, C, Ci) sind und nicht von der Ausübung der politischen Rechte ausgeschlossen sind.

Gäste sind herzlich willkommen. Im Anschluss an die Versammlung sind alle Teilnehmenden zum Apéro eingeladen.

Die Akten zur Kirchgemeindeversammlung liegen ab Montag, 17. März 2025, während der Bürozeiten im Pfarreisekretariat zur Einsichtnahme auf. Anfragen gemäss § 23 KGR sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der Kirchenpflege Zürich-Witikon schriftlich einzureichen.

Röm.-kath. Kirchenpflege Zürich-Witikon

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